Wir suchen:

Ehrenamtliche rechtliche betreuer/innen

Betreuerinnen und Betreuer...

  • haben eine interessante und verantwortungsvolle Aufgabe.
  • helfen Menschen, die auf Hilfestellung angewiesen sind.
  • haben einen engen persönlichen Kontakt zu den Betreuten, können sich in deren Situation einfühlen, geben Vertrauen und erhalten Vertrauen.
  • ermöglichen den Betreuten ein größtmögliches Maß an Selbstständigkeit und Lebensqualität.
  • können ihre Fähigkeiten und Kenntnisse sinnvoll einsetzen und neue dazu gewinnen.
  • nehmen sich für ihre Aufgaben ca. 1 - 2 Stunden Zeit pro Woche.
  • werden vom Amtsgericht für das Amt bestellt.
  • erhalten eine geringfügige jährliche Aufwandsentschädigung.
  • sind gesetzlich haftpflicht- und unfallversichert.

Die Betreuungsstelle des Kreises Minden-Lübbecke wird Ihren Wunsch eine ehrenamtliche Betreuung zu führen im ersten Schritt zunächst vermerken und meldet sich, wenn eine möglicherweise geeignete Betreuung in Aussicht steht.

Copyright: Diakonische Werke Baden und Württemberg, Thomas Plassmann

Wir suchen Menschen,...

  • die bereit sind langfristig eine sinnvolle ehrenamtliche Tätigkeit zu übernehmen.
  • die offen für neue Erfahrungen sind.
  • die sich Zeit für Hilfebedürftige nehmen und sich sozial engagieren möchten.
  • die gerne für die Rechte und Interessen bedürftiger Menschen kämpfen und sich für sie einsetzen.
  • die Verantwortung übernehmen wollen und Freude an einem Ehrenamt haben.
  • die Lebenserfahrung haben und diese durch praktische Hilfe in die Tat umsetzen wollen.

Wir bieten...

  • eine persönliche Herausforderung für Sie.
  • eine Aufgabe, die Ihr ganz persönliches Engagement fordert.
  • eine Möglichkeit, sich für andere Menschen einzusetzen, die Ihre Hilfe benötigen.
  • eine Chance, Ihre persönlichen Erfahrungen und Ihr Wissen sinnvoll einzusetzen.
  • eine sinnvolle Tätigkeit.
  • eine Stärkung Ihres Selbstbewusstseins.
  • Kreativität, Verantwortung und eigenständiges Handeln.

Wie werde ich ehrenamtliche/R Betreuer/In?

  1. Sie wenden sich persönlich oder telefonisch an uns und wir vereinbaren einen Gesprächstermin zur Weitergabe erster Informationen oder zur Klärung erster Fragen.
  2. Sobald die Betreuungsstelle des Kreises eine mögliche geeignete Betreuung in Aussicht hat, wenndet sie sich zunächst wieder an uns. Wir stehen Ihnen bei allen Fragen zur Seite und werden Ihnen Informationen zur Betreuung zukommen lassen.
  3. Sie überlegen in Ruhe, ob Sie der Betreuung für die betreffende Person zustimmen möchten. Der oder die zu Betreuende trifft ebenfalls eine Entscheidung.
  4. Stimmen beide Parteien der Betreuung zu, wird ein entsprechender Antrag beim Vormundschaftsgericht auf Einrichtung einer Betreuung gestellt.
  5. Es findet eine Anhörung statt. Der Vormundschaftsrichter führt mit Ihnen und der zu betreuenden Person ein persönliches Gespräch. Beide Seiten müssen der Betreuung zustimmen.
  6. Sie erhalten eine Urkunde mit Ihrem Namen und dem Ihres Betreuten sowie mit den Wirkungskreisen, in denen Sie tätig werden sollen.
  7. Das Vormundschaftsgericht überprüft Ihre Tätigkeit als BetreuerIn.
  8. Auf Wunsch begleitet Sie der Betreuungsverein mit Rat und Tat bei der Arbeit.

Wenn Sie noch Fragen haben oder ehrenamtlich tätig werden wollen, erreichen Sie uns unter:

 

Evang. Verein für Betreuungen Lübbecke e. V. im Diakonischen Werk

Garnisonsring 30

32312 Lübbecke

 

Ihr Ansprechpartner:

Stephan Harbarth

 

Telefon 057412362026

stephan.harbarth[at]diediakonie.de

info[at]betreuungsverein-luebbecke.de

Wir sind Mitglied im Diakonischen Werk im Kirchenkreis Lübbecke e.V.